Unverheiratete Paare haben bei der Anschlussfinanzierung besondere Risiken — die richtigen Vorkehrungen schützen beide Partner.
Problem: Kein gesetzlicher Schutz
Unverheiratete Paare haben — im Gegensatz zu Ehepartnern — keinen gesetzlichen Anspruch auf gegenseitige Unterhalts- oder Versorgungsleistungen. Bei Trennung oder Tod kann es kompliziert werden.
Gemeinsamer Kreditnehmer oder einer allein?
- Gemeinsam: Beide haften vollständig, beide profitieren von höherem Einkommen
- Einer allein: Höheres Risiko für diesen Partner, einfachere Trennung im Scheidungsfall
Partnerschaftsvertrag empfohlen
Klären Sie notariell:
- Wer zahlt was bei Trennung?
- Wer übernimmt die Immobilie (und zu welchem Preis)?
- Was passiert bei Tod eines Partners?
Absicherung durch Risikolebensversicherung
Bei Tod eines Kreditnehmers kann der andere die Rate alleine nicht mehr tragen. Eine Risikolebensversicherung auf das Restdarlehen ist unverzichtbar — auch für Unverheiratete.
Muss die Risikolebensversicherung auf beide Kreditnehmer laufen?
Ja — jeder Partner sollte den anderen als Begünstigten einsetzen. Oder beide schließen gegenseitige Versicherungen ab.
Was passiert mit der Immobilie wenn wir uns trennen?
Ohne Vertrag: oft Streit. Mit Partnerschaftsvertrag: klar geregelt. Notarberater empfohlen.
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