Anschlussfinanzierung als unverheiratetes Paar — Was beachten?

Unverheiratete Paare bei der Anschlussfinanzierung: Rechte, Absicherung, Handlungsempfehlungen.

Anschlussfinanzierung als unverheiratetes Paar — Was beachten?

Unverheiratete Paare haben bei der Anschlussfinanzierung besondere Risiken — die richtigen Vorkehrungen schützen beide Partner.

Problem: Kein gesetzlicher Schutz

Unverheiratete Paare haben — im Gegensatz zu Ehepartnern — keinen gesetzlichen Anspruch auf gegenseitige Unterhalts- oder Versorgungsleistungen. Bei Trennung oder Tod kann es kompliziert werden.

Gemeinsamer Kreditnehmer oder einer allein?

  • Gemeinsam: Beide haften vollständig, beide profitieren von höherem Einkommen
  • Einer allein: Höheres Risiko für diesen Partner, einfachere Trennung im Scheidungsfall

Partnerschaftsvertrag empfohlen

Klären Sie notariell:

  • Wer zahlt was bei Trennung?
  • Wer übernimmt die Immobilie (und zu welchem Preis)?
  • Was passiert bei Tod eines Partners?

Absicherung durch Risikolebensversicherung

Bei Tod eines Kreditnehmers kann der andere die Rate alleine nicht mehr tragen. Eine Risikolebensversicherung auf das Restdarlehen ist unverzichtbar — auch für Unverheiratete.

Muss die Risikolebensversicherung auf beide Kreditnehmer laufen?

Ja — jeder Partner sollte den anderen als Begünstigten einsetzen. Oder beide schließen gegenseitige Versicherungen ab.

Was passiert mit der Immobilie wenn wir uns trennen?

Ohne Vertrag: oft Streit. Mit Partnerschaftsvertrag: klar geregelt. Notarberater empfohlen.

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