Unverheiratete Paare haben bei der Anschlussfinanzierung besondere Risiken — die richtigen Vorkehrungen schützen beide Partner.
Problem: Kein gesetzlicher Schutz


Unverheiratete Paare haben — im Gegensatz zu Ehepartnern — keinen gesetzlichen Anspruch auf gegenseitige Unterhalts- oder Versorgungsleistungen. Bei Trennung oder Tod kann es kompliziert werden.
Gemeinsamer Kreditnehmer oder einer allein?
- Gemeinsam: Beide haften vollständig, beide profitieren von höherem Einkommen
- Einer allein: Höheres Risiko für diesen Partner, einfachere Trennung im Scheidungsfall
Partnerschaftsvertrag empfohlen
Klären Sie notariell:
- Wer zahlt was bei Trennung?
- Wer übernimmt die Immobilie (und zu welchem Preis)?
- Was passiert bei Tod eines Partners?
Absicherung durch Risikolebensversicherung
Bei Tod eines Kreditnehmers kann der andere die Rate alleine nicht mehr tragen. Eine Risikolebensversicherung auf das Restdarlehen ist unverzichtbar — auch für Unverheiratete.
Muss die Risikolebensversicherung auf beide Kreditnehmer laufen?
Ja — jeder Partner sollte den anderen als Begünstigten einsetzen. Oder beide schließen gegenseitige Versicherungen ab.
Was passiert mit der Immobilie wenn wir uns trennen?
Ohne Vertrag: oft Streit. Mit Partnerschaftsvertrag: klar geregelt. Notarberater empfohlen.
Mehr: Prolongation nach Scheidung | Rechner
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Viele Immobilieneigentümer warten zu lange. Dabei lohnt es sich, spätestens 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung aktiv zu werden. So haben Sie genug Zeit, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln — ohne Druck. Wer unter Zeitdruck unterschreibt, akzeptiert oft Konditionen, die 10.000 € oder mehr teurer sind.
Tilgungsrate optimieren: Wann mehr, wann weniger?
Die Anschlussfinanzierung ist die ideale Gelegenheit, die Tilgungsrate anzupassen. Wer mehr verdient als vor 10 Jahren, sollte die Tilgung erhöhen — damit die Schulden schneller sinken. Wer Nachwuchs bekommen hat oder weniger verdient, kann die Rate senken.
Als Orientierung: Mit 2 % Tilgung und 3,5 % Zins sind Sie nach etwa 28 Jahren schuldenfrei. Mit 3 % Tilgung schon nach 22 Jahren. Das spart bei 200.000 € Restschuld rund 40.000 € Zinsen. Mehr dazu: Tilgungsrate von 2 Prozent — was das bedeutet.
Checkliste: Das müssen Sie vor der Anschlussfinanzierung erledigen
- Enddatum der aktuellen Zinsbindung ermitteln
- Aktuelle Restschuld berechnen (Kontoauszug anfordern)
- Immobilienwert neu schätzen lassen (Beleihungsauslauf verbessern)
- SCHUFA-Selbstauskunft anfordern und auf Fehler prüfen
- Einkommensnachweise und Lohnzettel bereithalten
- Mindestens 3 Angebote vergleichen (Hausbank + Vermittler + Direktbank)
- Zinsbindungsdauer und Tilgungsrate neu festlegen
- Sondertilgungsrecht verhandeln (mind. 5 % p.a.)
- Wechselkosten kalkulieren (Grundschuldübertragung: 150–450 €)
- Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen bevor unterschreiben
Idealerweise 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. So haben Sie genug Zeit für einen gründlichen Vergleich und Verhandlungen, ohne unter Zeitdruck zu stehen.
Fast immer. Die Grundschuldübertragung kostet 150–450 €, amortisiert sich aber bei 0,2 % günstigerem Zins und 200.000 € Restschuld schon in wenigen Monaten. Vergleichen Sie immer externe Angebote, bevor Sie bei der Hausbank verlängern.
Das ist selten, aber möglich — etwa bei stark gesunkenem Einkommen. In diesem Fall hilft oft die Prolongation bei der bisherigen Bank, ein Bürge oder ein spezialisierter Broker. Kontaktieren Sie rechtzeitig mehrere Anbieter.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie eine höhere Restschuld haben und die Schulden schnell tilgen möchten, kann eine kürzere Zinsbindung mit höherer Tilgungsrate sinnvoll sein. Beachten Sie aber das Zinsänderungsrisiko.