Prolongation nach Scheidung ist eine der komplexesten Situationen im Baufinanzierungsrecht. Beide Partner sind in der Regel Kreditnehmer — und nun?
Wer ist Kreditnehmer?


Bei gemeinsam aufgenommenen Darlehen haften beide Partner gesamtschuldnerisch — also jeder für die volle Summe. Die Bank kann von jedem von ihnen die volle Rückzahlung verlangen.
Optionen bei Prolongation nach Scheidung
- Gemeinsam prolongieren: Beide bleiben Kreditnehmer, Immobilie wird weiter gemeinsam genutzt oder vermietet
- Einer übernimmt: Ein Partner kauft den anderen aus, tritt als alleiniger Kreditnehmer ein (Bonitätsprüfung nötig)
- Verkauf: Immobilie wird verkauft, Kredit abgelöst, Rest geteilt
- Umschuldung: Neues Darlehen auf einen Partner, eventuell mit besserem Zinssatz
Notar und Grundbuch
Wenn ein Partner aussteigt, muss die Grundschuld angepasst werden. Das kostet Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 0,2–0,5 % der Restschuld).
Häufige Fragen
Kann die Bank die Prolongation verweigern wenn einer aussteigt?
Ja. Die Bank prüft ob der verbleibende Partner allein bonifiziert ist. Ist die Bonität nicht ausreichend, kann die Bank ablehnen oder einen höheren Zinssatz fordern.
Weiterführend: Umschuldung bei Anschlussfinanzierung | Checkliste
Was ist Prolongation und wann kommt sie in Frage?
Prolongation bedeutet: Sie verlängern Ihren Kredit einfach bei der bisherigen Bank — zu neuen Konditionen. Das ist der bequemste Weg, aber nicht immer der günstigste. Die Bank schickt Ihnen meist 3–6 Monate vor Ablauf ein Angebot. Dieses müssen Sie nicht annehmen — und oft sollten Sie es auch nicht ohne Vergleich tun.
Die Prolongation hat einen Vorteil: keine Umschuldungskosten, keine Grundschuldübertragung. Der Nachteil: Banken bieten ihren Bestandskunden oft schlechtere Konditionen als Neukunden. Holen Sie trotzdem externe Angebote ein — allein das verschafft Ihnen eine Verhandlungsbasis.
Prolongationsangebot bewerten: Auf diese Punkte achten
- Effektivzins im Marktvergleich: Liegt er über dem Marktdurchschnitt? Dann verhandeln.
- Sondertilgungsrecht: Mindestens 5 % p.a. kostenlos sollten drin sein.
- Tilgungsflexibilität: Können Sie die Rate anpassen, wenn sich Ihre Situation ändert?
- Zinsbindungsdauer: Passt sie zu Ihrer Planung? Schuldenfrei vor Rente?
Verhandlungstipps finden Sie in unserem Ratgeber Tipps zur Prolongation und Zinsen verhandeln.
Prolongation oder Umschuldung — wann welche Variante?
Prolongation ist sinnvoll, wenn: die Zinskonditionen der Hausbank nur minimal schlechter sind (unter 0,2 %) und Sie Aufwand vermeiden wollen. Umschuldung lohnt sich, wenn: Zinsvorteil mindestens 0,2–0,3 % und Restlaufzeit über 3 Jahre. Den vollständigen Vergleich finden Sie hier: Prolongation vs. Umschuldung.
Nein. Das Angebot ist ein Angebot — kein Automatismus. Sie können verhandeln, ablehnen und zu einer anderen Bank wechseln. Viele Banken bessern nach, sobald Sie ein externes Gegenangebot vorlegen.
Meist 3–6 Monate vor Ablauf. Manche Banken auch früher. Aber warten Sie nicht auf das Angebot — werden Sie selbst aktiv, und holen Sie parallel externe Angebote ein. So verhandeln Sie aus einer Position der Stärke.
Ja — das ist sogar empfehlenswert. Die Anschlussfinanzierung ist eine gute Gelegenheit, die Tilgung an veränderte Einkünfte oder Ziele anzupassen. Ziel sollte sein: schuldenfrei vor der Rente.
Sie suchen eine neue Bank. Sobald Sie einen neuen Kredit haben, kündigen Sie bei der alten Bank zum Ablauf der Zinsbindung — das ist kostenlos. Die neue Bank organisiert dann die Grundschuldübertragung (150–450 €).