Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB ist eines der wichtigsten Rechte für Kreditnehmer. Nach 10 Jahren Zinsbindung können Sie kündigen — unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.
Was sagt § 489 BGB?
10 Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens können Kreditnehmer das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Keine Vorfälligkeitsentschädigung — außer 1 % bei manchen Banken (gesetzliche Grenze).
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
- Zinsbindung ≥ 10 Jahre vereinbart
- 10 Jahre seit vollständiger Auszahlung vergangen
- 6 Monate Kündigungsfrist einhalten
Wie viel können Sie sparen?
Wenn der aktuelle Markt günstiger ist: sofort wechseln. Wenn Sie 15 oder 20 Jahre Zinsbindung haben und die Zinsen gesunken sind, können Sie nach 10 Jahren zur günstigeren Bank wechseln.
Gilt § 489 BGB auch für Forward-Darlehen?
Ja — auch bei Forward-Darlehen beginnt die 10-Jahres-Frist mit vollständiger Valutierung (Auszahlung des Forward-Darlehens).
Kostet die Kündigung nach § 489 BGB etwas?
Keine Vorfälligkeitsentschädigung (außer 1 % bei einigen Banken). Aber: Umschuldungskosten (Notar, Grundbuch) fallen an.
Mehr: Umschuldung | Forward-Darlehen kündigen