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Alle Nebenkosten bei der Anschlussfinanzierung 2026 — vollständige Übersicht mit konkreten Beträgen

Prolongation ist fast kostenlos, Umschuldung kostet 300–1.500 €. Aber welche Kosten entstehen wann genau? Vollständige Übersicht aller Nebenkosten bei der Anschlussfinanzierung — mit typischen Beträgen und Einsparungstipps.

Alle Nebenkosten bei der Anschlussfinanzierung 2026 — vollständige Übersicht mit konkreten Beträgen

Eine Anschlussfinanzierung ist keine komplett kostenlose Angelegenheit — aber die Kosten sind überschaubar und gut kalkulierbar. Der entscheidende Faktor: Ob Sie bei Ihrer Hausbank bleiben (Prolongation) oder die Bank wechseln (Umschuldung). Die Kostenunterschiede sind erheblich.

Übersicht: Welche Kosten entstehen wann?

Präsentation der Finanzierungsoptionen
KostenartProlongationUmschuldung / BankwechselTypischer Betrag
Bearbeitungsgebühr BankMeist 0 €Meist 0 €0 €
Neue Wertermittlung (Schätzung)Meist nicht nötigManchmal verlangt0–600 €
Notarkosten (Grundschuldabtretung)Nicht nötigJa, bei Bankwechsel150–400 €
Grundbuchamt (Abtretungseintrag)Nicht nötigJa, bei Bankwechsel100–250 €
Löschung alte GrundschuldNicht nötigNur wenn Neubestellung nötig0,1 % der Grundschuld
Neubestellung GrundschuldNicht nötigNur wenn Löschung nötig0,2–0,3 % der Grundschuldhöhe
BereitstellungszinsenSelten (wenn Timing-Problem)Selten (wenn Timing-Problem)0,1–0,25 %/Monat auf Kreditsumme
FinanzierungsvermittlerWird von der Bank gezahltWird von der Bank gezahlt0 € für Sie

Prolongation: Nahezu kostenlos

Wenn Sie bei Ihrer Hausbank bleiben, sind die Nebenkosten minimal:

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  • Die meisten Banken verlangen keine Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung
  • Keine Grundbuchänderung nötig — die Grundschuld bleibt bei der gleichen Bank
  • Keine Notartermine erforderlich
  • Manchmal: neue Wertermittlung bei stark verändertem Markt, aber oft nicht erzwungen

Typische Gesamtkosten Prolongation: 0–150 € (falls eine interne Schätzgebühr anfällt)

Nachteile: Sie haben keinen Verhandlungsdruck — und zahlen möglicherweise deutlich mehr Zinsen als bei einem Wechsel. Prolongation ist komfortabel, aber nicht zwingend günstig.

Umschuldung / Bankwechsel: Was genau kostet was?

Konzentrierte Prüfung von Zinsangeboten

Variante A: Grundschuldabtretung (der Normalfall)

Die alte Grundschuld wird von der alten Bank an die neue Bank abgetreten — ohne Löschung und Neubestellung. Das ist der günstigste Weg beim Bankwechsel.

  • Notarkosten für Abtretungsurkunde: ca. 150–350 € (abhängig von der Grundschuldhöhe)
  • Grundbuchgebühr für Umschreibung: ca. 100–200 €
  • Gesamt Variante A: ca. 250–550 €

Variante B: Löschung + Neubestellung (teurer, selten nötig)

Manchmal will die alte Bank keine Abtretung durchführen, oder die neue Bank verlangt eine Grundschuld in anderer Höhe. Dann muss gelöscht und neu bestellt werden.

  • Löschungskosten: ca. 0,1 % der Grundschuld. Bei 200.000 € Grundschuld: 200 €
  • Neubestellungskosten (Notar): ca. 0,2–0,3 % der neuen Grundschuld. Bei 200.000 €: 400–600 €
  • Grundbucheintragung: ca. 200–400 €
  • Gesamt Variante B: ca. 800–1.200 €

Schätzgebühr der neuen Bank

Manche Banken verlangen eine eigene Immobilienbewertung als Voraussetzung für die Finanzierung:

  • Externe Gutachter: 600–1.500 € (bei Direktbeauftragung)
  • Bankinterne Schätzung: 150–600 € (Bankkalkulation)
  • Viele Direktbanken (ING, DKB): Verzichten komplett auf eigene Schätzung bei Standardobjekten

Tipp: Fragen Sie beim Angebotsvergleich aktiv nach, ob eine Schätzung anfällt und wer die Kosten trägt. Einige Banken übernehmen Schätzgebühren als Lockmittel — bei anderen müssen Sie zahlen.

Bereitstellungszinsen: Das versteckte Risiko bei schlechtem Timing

Bereitstellungszinsen entstehen, wenn zwischen der Zusage der neuen Bank und der tatsächlichen Auszahlung (= Übernahme der Restschuld) Zeit vergeht. Typisch: 0,15–0,25 % der bereitgestellten Summe pro Monat.

Rechenbeispiel: Neue Bank sagt zu, kann aber erst 3 Monate später auszahlen. Restschuld 180.000 €, Bereitstellungszins 0,2 %/Monat.

  • 3 Monate Bereitstellungszins: 0,6 % × 180.000 € = 1.080 €

Wie vermeiden: Anschlussfinanzierung rechtzeitig planen. Idealerweise läuft der Altvertrag am Tag der Auszahlung durch die neue Bank aus — kein Gap, keine Bereitstellungszinsen.

Gesamtkostenvergleich: Wann lohnt der Wechsel trotz Kosten?

SzenarioWechselkostenZinsvorteil p.a. (200.000 €, 0,25 %)Amortisationszeitraum
Abtretung, keine Schätzung350 €500 €8 Monate
Abtretung + Schätzung750 €500 €18 Monate
Neubestellung + Schätzung1.400 €500 €34 Monate
Alle Varianten bei 0,4 % Zinsvorteil350–1.400 €800 €5–21 Monate

Fazit: Bei 0,2–0,4 % Zinsvorteil und einer 10-jährigen Zinsbindung sind Wechselkosten von 350–1.400 € in jedem Szenario durch die Zinsersparnis deutlich übertroffen. Über 10 Jahre summiert sich selbst 0,25 % Zinsvorteil auf 5.000 € Brutto-Ersparnis.

Kosten die NICHT anfallen

Wichtige Klarstellung — diese Kosten entstehen bei der Anschlussfinanzierung nicht:

  • Keine Grunderwerbsteuer (nur beim Kauf, nicht bei Refinanzierung)
  • Keine Provision für Makler (außer Sie beauftragen einen)
  • Keine Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto (seit BGH-Rechtsprechung 2014)
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung (sofern kein vorzeitiger Ausstieg)
  • Kein Ausgabeaufschlag auf die Kreditsumme

Was kostet ein Bankwechsel bei der Anschlussfinanzierung insgesamt?

Der Regelfall (Grundschuldabtretung, keine Schätzgebühr): 300–500 €. Mit Schätzgebühr: 600–900 €. Im teuersten Fall (Löschung + Neubestellung + Schätzung): 1.200–1.800 €. Selbst im teuersten Fall amortisiert sich ein Zinsvorteil von 0,3 % auf 200.000 € in etwa 3 Jahren.

Muss ich bei der Prolongation einen Notar beauftragen?

Nein — bei der Prolongation (Verlängerung bei der Hausbank) ist kein Notar erforderlich. Die Grundschuld bleibt unverändert im Grundbuch. Notarkosten entstehen nur bei einem Bankwechsel, wenn die Grundschuld abgetreten oder neu bestellt wird.

Kann ich die Wechselkosten steuerlich absetzen?

Bei Eigennutzung: Nein. Bei Vermietung: Ja — Notarkosten, Grundbuchgebühren und Schätzgebühren für das Mietobjekt sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.

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