Wenn eine Ehe oder Partnerschaft zerbricht, steht neben allem Persönlichen oft eine dringende Finanzfrage im Raum: Was passiert mit dem gemeinsamen Immobilienkredit? Besonders wenn die Zinsbindung ausläuft und eine Anschlussfinanzierung ansteht, müssen beide Parteien handeln.
Gemeinsame Schulden — gemeinsame Haftung
Haben beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Die Bank kann von jedem Partner die volle Rückzahlung verlangen — unabhängig davon, wer in der Immobilie wohnt oder wer „schuld" an der Trennung ist. Eine Trennung allein beendet die Haftung nicht automatisch.
Die drei häufigsten Szenarien bei der Anschlussfinanzierung
1. Ein Partner übernimmt die Immobilie
Ein Partner bleibt in der Wohnung oder im Haus und möchte den Kredit allein weiterführen. Dafür muss die Bank zustimmen und den verbleibenden Partner aus der Haftung entlassen. Die Bank prüft dabei, ob der verbleibende Partner die Anschlussfinanzierung allein tragen kann — Einkommen, Bonität und Beleihungsauslauf werden neu bewertet.
- Vorteil: Klare Verhältnisse, ein Eigentümer
- Nachteil: Bank muss zustimmen, Einkommen muss ausreichen
- Notfalls: Bürgschaft eines Dritten möglich
2. Immobilie wird verkauft
Beide Parteien einigen sich auf einen Verkauf. Der Erlös deckt die Restschuld, ein eventueller Überschuss wird geteilt. Bei Vorfälligkeitsentschädigung (wenn die Zinsbindung noch läuft) können erhebliche Kosten entstehen — bis zu mehreren tausend Euro.
3. Beide führen den Kredit weiter
Theoretisch möglich, praktisch selten sinnvoll. Beide haften weiterhin gemeinsam, müssen sich bei Entscheidungen abstimmen und können jederzeit in Streit geraten. Nur als kurzfristige Übergangslösung empfehlenswert.
Checkliste: Anschlussfinanzierung nach Trennung
- Restschuld und aktuellen Beleihungswert ermitteln
- Einigung über Verbleib oder Verkauf der Immobilie treffen
- Bonität des übernehmenden Partners bei der Bank prüfen lassen
- Scheidungsfolgenvereinbarung mit Anwalt aufsetzen
- Bei Übernahme: Freistellungserklärung der Bank für den ausscheidenden Partner
- Ggf. Zugewinnausgleich und Eigentumsübertragung beim Notar klären
- Neue Anschlussfinanzierung vergleichen — Wechsel zur günstigsten Bank nutzen
Steuerliche Aspekte
Wer die Immobilie vermietet, kann Zinsen steuerlich absetzen. Bei Eigennutzung entfällt dies. Beim Eigentumsübergang auf einen Partner können Grunderwerbsteuer und Notarkosten anfallen — prüfen Sie, ob Ausnahmen für Ehegatten gelten (in vielen Bundesländern ja).
Tipp: Jetzt Zinsen vergleichen
Die Anschlussfinanzierung nach einer Trennung ist oft ein guter Zeitpunkt, die Bank zu wechseln und bessere Konditionen zu sichern. Nutzen Sie Vergleichsportale wie Interhyp, Dr. Klein oder Check24, um mehrere Angebote einzuholen.
Muss mein Ex-Partner der Anschlussfinanzierung zustimmen?
Solange er noch Miteigentümer oder Mitschuldner ist, ja. Ohne seine Zustimmung kann die Bank eine Umschuldung oder Verlängerung ablehnen.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner nicht zahlt?
Als Gesamtschuldner können Sie von der Bank in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Zahlen Sie, haben Sie einen Regressanspruch gegen Ihren Ex-Partner — den müssen Sie aber selbst durchsetzen.
Kann ich die Anschlussfinanzierung allein abschließen, wenn ich die Immobilie übernehme?
Ja, wenn die Bank Sie als alleinigen Kreditnehmer akzeptiert. Dazu müssen Sie die Tragfähigkeit (Einkommen, Bonität) nachweisen und der Ex-Partner muss aus dem Vertrag entlassen werden.