Eigennutzung und Vermietung klingen nach einer einfachen Unterscheidung. Für Banken, Finanzämter und Versicherungen ist der Unterschied jedoch erheblich — mit direkten Konsequenzen für Ihren Zinssatz, Ihre Steuerlast und Ihre Rechte und Pflichten. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Aspekte.
Wie Banken Eigennutzung und Vermietung unterschiedlich behandeln

| Merkmal | Eigennutzung | Vermietung |
|---|---|---|
| Zinssatz | Bestkonditionen | Aufschlag 0,1–0,3 % üblich |
| Beleihungswertansatz | Vergleichswertverfahren (Marktwert) | Ertragswertverfahren (Mietrendite-basiert) |
| Einkommensanrechnung (Mieteinnahmen) | Nicht relevant | 60–80 % der Kaltmiete angerechnet |
| Eigenkapital-Anforderung | Standard | Manchmal etwas höher (10 % mehr) |
| Psychologische Bindung (Bankenlogik) | Hoch — Eigentümer zahlen für das eigene Heim zuverlässiger | Geringer — Renditeobjekt, theoretisch mehr Ausfallrisiko |
Was der Zinsaufschlag für Vermietung kostet
Rechenbeispiel: 200.000 € Restschuld, Aufschlag 0,2 % für Vermietung gegenüber Eigennutzung.
- Mehrkosten pro Jahr: 0,2 % × 200.000 € = 400 €
- Über 10 Jahre Zinsbindung: 4.000 € Mehrkosten
Aber: Dieser Nachteil wird durch den Steuervorteil bei Vermietung in den meisten Fällen mehr als ausgeglichen.
Steuer: Der entscheidende Unterschied

Eigennutzung — keine steuerlichen Vorteile
Wer in der eigenen Immobilie wohnt, kann die Darlehenszinsen steuerlich nicht geltend machen. Das ist seit der Abschaffung der Eigenheimzulage 2006 der Fall. Lediglich Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind begrenzt absetzbar.
Vermietung — erhebliche Steuervorteile
Bei Vermietung sind die Darlehenszinsen vollständig als Werbungskosten absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 21 EStG). Das reduziert die steuerpflichtigen Mieteinnahmen — und damit die Steuerlast erheblich.
Rechenbeispiel: 200.000 € Restschuld, 3,7 % Zins, Steuersatz 35 %.
- Jährliche Zinslast: 7.400 €
- Steuerersparnis durch Zinsabzug (35 %): 2.590 €/Jahr
- Effektiver Zinssatz nach Steuer: 3,7 % × (1 – 35 %) = 2,41 %
Was auf dem Papier 3,7 % kostet, kostet den Vermieter nach Steuern nur 2,41 %. Der Zinsaufschlag von 0,2 % für Vermietung ist damit mehr als wettgemacht.
Muss ich der Bank melden, wenn ich nach der Anschlussfinanzierung vermiete?
Ja — in den meisten Fällen ja. Darlehensverträge enthalten üblicherweise eine Zweckbindungsklausel: Der Kredit wird für selbst genutztes Wohneigentum gewährt. Wenn Sie zur Vermietung wechseln, ändert sich der Verwendungszweck.
Was passiert, wenn Sie es nicht melden:
- Im harmlosesten Fall: nichts, solange Sie zahlen
- Im Problemfall: Die Bank erfährt es (z. B. durch Meldeanfragen, geänderte Steuererklärung, Verkaufsanzeige mit Mieteinnahmen) und setzt den Kredit auf veränderte Konditionen um — oder kündigt im Extremfall
- Rechtlich: Vertragsverletzung mit theoretischem Kündigungsrecht der Bank
Empfehlung: Vor dem Wechsel zur Vermietung aktiv die Bank informieren. In der Praxis reagieren die meisten Banken mit einem moderaten Zinsanpassungsangebot — kein Drama, aber offen kommunizieren.
Mietrendite vs. Eigennutzungswert: Die ehrliche Rechnung
Eine Frage, die viele Immobilienbesitzer beschäftigt: Soll ich das Haus selbst bewohnen oder vermieten und selbst mieten?
Vergleichsrechnung für eine 300.000 € Immobilie in mittlerer Lage:
- Mietrendite (netto): ca. 3,5 % = 10.500 €/Jahr Mieteinnahmen
- Mietäquivalent (was Sie selbst sparen): ca. 900 €/Monat = 10.800 €/Jahr
- Zinslast Anschlussfinanzierung (Restschuld 180.000 € zu 3,7 %): 6.660 €/Jahr
- Nettovorteil Eigennutzung: 10.800 € - 6.660 € = 4.140 €/Jahr
Bei Vermietung: 10.500 € Mieteinnahmen - 6.660 € Zinslast = 3.840 € Überschuss vor Steuern — aber mit Steuerersparnis durch Zinsabzug oft vergleichbar oder besser. Das Ergebnis hängt stark vom Steuersatz und der lokalen Mietrendite ab.
Was wenn die Bank die Vermietung ablehnt?
Manche Banken erlauben bei bestimmten Produkten keine Vermietung. In diesem Fall:
- Bei der Anschlussfinanzierung explizit nach Vermietungserlaubnis fragen
- Vertrag auf Zweckbindungsklausel prüfen
- Ggf. zu einer Bank wechseln, die Vermietung standardmäßig erlaubt (via Umschuldung)
Kann ich Zinsen der Anschlussfinanzierung steuerlich absetzen?
Nur bei Vermietung — als Werbungskosten (§ 9 EStG). Bei Eigennutzung: kein Abzug möglich. Bei gemischter Nutzung (ein Teil vermietet): anteiliger Abzug.
Warum ist der Zins für vermietete Objekte höher?
Banken sehen bei Renditeobjekten ein leicht höheres Ausfallrisiko: Bei Eigennutzung zahlt der Eigentümer für seine eigene Wohnsituation — bei Vermietung ist ein Mietausfall möglich. Außerdem variiert der Beleihungswert je nach Ertragswertverfahren stärker. Der Aufschlag ist in der Praxis gering, wird aber durch Steuervorteile bei Vermietung oft überkompensiert.
Was passiert steuerlich, wenn ich zuerst selbst wohne, dann vermiete?
Ab dem Zeitpunkt der Vermietung können Zinsen als Werbungskosten abgesetzt werden. Rückwirkend für selbst genutzte Jahre geht das nicht. Wichtig: Das Finanzamt muss informiert werden, da Mieteinnahmen steuerpflichtig sind. Steuerberater konsultieren.