Garagen und Nebengebäude bei der Anschlussfinanzierung
Viele Eigenheimbesitzer haben neben dem Haus auch eine Garage, einen Carport oder Nebengebäude (Schuppen, Gartenhaus). Diese beeinflussen die Anschlussfinanzierung auf verschiedene Weisen.
Wie Banken Garagen und Nebengebäude bewerten
- Angebaute Garage: Teil des Hauses, fließt in den Beleihungswert ein — oft positiver Einfluss
- Freistehende Garage: Wird separat bewertet, erhöht den Gesamtwert
- Carport: Geringerer Wert als Garage, aber positiv
- Schuppen/Gartenhaus: Oft nicht oder kaum bewertet
Grundbuch und Nebengebäude
Wenn Garage und Haus auf demselben Grundstück stehen und im gleichen Grundbucheintrag sind: kein Problem. Sind sie getrennt (separate Parzellen): Komplizierter — die Grundschuld muss ggf. auf beide Parzellen eingetragen werden.
Tipp: Garage als Verhandlungsargument
Eine Garage erhöht den Immobilienwert. Wer sie explizit in der Wertermittlung benennt, kann einen höheren Beleihungswert und damit bessere Konditionen erzielen.
Im Prinzip ja, aber das ist unüblich und komplex. Bei der Anschlussfinanzierung wird die Garage als Teil des Gesamtobjekts bewertet — eine separate Finanzierung würde kaum Vorteile bringen.