Steuervorteile bei der Anschlussfinanzierung 2026 — Was ist absetzbar?

Welche Kosten der Anschlussfinanzierung steuerlich absetzbar sind — für Eigennutzer, Vermieter und Selbstständige.

Steuervorteile bei der Anschlussfinanzierung 2026 — Was ist absetzbar?

Steuervorteile bei der Anschlussfinanzierung — Ein Überblick

Die Frage nach Steuervorteilen ist bei der Anschlussfinanzierung häufig gestellt. Die Antwort hängt davon ab, wie Sie die Immobilie nutzen. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fälle.

Eigennutzer: Kaum Steuervorteile

Für Eigennutzer (Sie wohnen selbst in der Immobilie) gibt es seit der Abschaffung des Eigenheimzulage keine nennenswerten steuerlichen Abzüge für die Zinsen der Baufinanzierung.

Ausnahme: Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen und die Immobilie als selbstständiger genutzt wird, können anteilige Zinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Vermieter: Zinsen vollständig absetzbar

Wenn die Immobilie vermietet ist, sind die Zinsen der Anschlussfinanzierung als Werbungskosten vollständig steuerlich absetzbar (§ 21 EStG). Das reduziert die steuerpflichtigen Mieteinnahmen erheblich.

Beispiel: 8.000 € Zinsen/Jahr, Steuersatz 40 % → tatsächliche Zinsbelastung nach Steuern: 4.800 €.

Was sonst noch absetzbar ist (für Vermieter)

  • Notarkosten und Grundbuchgebühren bei Bankwechsel
  • Beratungskosten für die Anschlussfinanzierung
  • Wertgutachten-Kosten
  • Instandhaltungs- und Renovierungskosten

Gemischt genutzte Immobilien

Wenn Sie ein Haus teils selbst nutzen und teils vermieten (z.B. EG eigengenutzt, OG vermietet), können anteilige Zinsen (nach Fläche aufgeteilt) abgesetzt werden.

Steuerberater hinzuziehen

Bei komplexen Situationen (gemischte Nutzung, mehrere Objekte, Selbstständigkeit) lohnt der Gang zum Steuerberater. Die Kosten von 100–300 € sind gut investiert wenn sie zu tausenden Euro Steuerersparnis führen.

Wenn die Immobilie vermietet ist: Ja, als Werbungskosten. Bei Eigennutzung: In der Regel nicht.

Am besten vor Abschluss der Anschlussfinanzierung. So kann der Steuerberater helfen, die steuerlich günstigste Struktur zu wählen — z.B. bei der Aufteilung zwischen eigengenutzt und vermietet.

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