Steuervorteile bei der Anschlussfinanzierung — Ein Überblick
Die Frage nach Steuervorteilen ist bei der Anschlussfinanzierung häufig gestellt. Die Antwort hängt davon ab, wie Sie die Immobilie nutzen. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fälle.
Eigennutzer: Kaum Steuervorteile
Für Eigennutzer (Sie wohnen selbst in der Immobilie) gibt es seit der Abschaffung des Eigenheimzulage keine nennenswerten steuerlichen Abzüge für die Zinsen der Baufinanzierung.
Ausnahme: Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen und die Immobilie als selbstständiger genutzt wird, können anteilige Zinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Vermieter: Zinsen vollständig absetzbar
Wenn die Immobilie vermietet ist, sind die Zinsen der Anschlussfinanzierung als Werbungskosten vollständig steuerlich absetzbar (§ 21 EStG). Das reduziert die steuerpflichtigen Mieteinnahmen erheblich.
Beispiel: 8.000 € Zinsen/Jahr, Steuersatz 40 % → tatsächliche Zinsbelastung nach Steuern: 4.800 €.
Was sonst noch absetzbar ist (für Vermieter)
- Notarkosten und Grundbuchgebühren bei Bankwechsel
- Beratungskosten für die Anschlussfinanzierung
- Wertgutachten-Kosten
- Instandhaltungs- und Renovierungskosten
Gemischt genutzte Immobilien
Wenn Sie ein Haus teils selbst nutzen und teils vermieten (z.B. EG eigengenutzt, OG vermietet), können anteilige Zinsen (nach Fläche aufgeteilt) abgesetzt werden.
Steuerberater hinzuziehen
Bei komplexen Situationen (gemischte Nutzung, mehrere Objekte, Selbstständigkeit) lohnt der Gang zum Steuerberater. Die Kosten von 100–300 € sind gut investiert wenn sie zu tausenden Euro Steuerersparnis führen.
Wenn die Immobilie vermietet ist: Ja, als Werbungskosten. Bei Eigennutzung: In der Regel nicht.
Am besten vor Abschluss der Anschlussfinanzierung. So kann der Steuerberater helfen, die steuerlich günstigste Struktur zu wählen — z.B. bei der Aufteilung zwischen eigengenutzt und vermietet.